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Wasserversorgung


Frischwasser

Beim erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Wasserversorgung der Verbands-
gemeindewerke Freinsheim ist ein entsprechender Antrag an uns zu stellen. Dies gilt auch, wenn eine Änderung der Anschlussleitung erwünscht ist.

Dem Antrag sind ein Lageplan und der Kellergrundriss beizufügen aus dem der Anschluss-
raum ersichtlich wird. Die Unterlagen sollten mindestens 4 Wochen vor Baubeginn vorliegen.

Weitere Informationen und den erforderlichen Antrag können Sie hier herunterladen.

Information über die wichtigsten Bestimmungen der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung sowie der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Freinsheim
Info Wasseranschluss

Antrag auf Erstmalige Erstellung (Neuanschluss) eines Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
Antrag auf Wasseranschluss

Nach Fertigstellung der Gebäudeinstallation hat Ihr Vertragsunternehmen die nachfolgende Bestätigung über die ausgeführten Installationsarbeiten auszufüllen. Dies ist gleichzeitig der Antrag zum Setzen des Hauswasserzählers durch uns.
  Bestätigung Installateur

Zusatzvereinbarung zum Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgung bei Verwendung eines Mehrspartenhausanschlusses
Vereinbarung Mehrspartenanschluss


Gartenwasser

Zur Berücksichtigung nicht in die Kanalisation eingeleiteter Wassermengen werden für jeden Gebührenschuldner ohne besonderen Nachweis und Antrag 10 % der bezogenen Frischwassermenge, u.a. für die Gartenbewässerung abgesetzt. Hieraus ermittelt sich dann die zu zahlende Abwassergebühr.

Sie haben jedoch auch die Möglichkeit durch Installation eines Zweitwasserzählers (Gartenwasserzähler) die tatsächlich zur Gartenbewässerung dienende Wassermenge zu ermitteln, die dann zur Berechnung der Abwassermenge vom Frischwasserbezug in Abzug gebracht wird. Der pauschale 10%-ige Abzug kommt dann nicht zur Anwendung.

Zur Überprüfung, welche der beiden Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil ist, haben wir im folgenden ein Berechnungsmodell eingestellt, mit welchem Sie aufgrund Ihrer individuellen Vorgaben die Gartengröße (zu bewässernde Fläche !) ermitteln können, ab welcher die Anschaffung eines Gartenwasserzählers lohnenswert erscheint.
Nicht berücksichtigt sind die jeweiligen Montagekosten für diesen Zähler, die je nach den örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich hoch sein können.

INFO Gartenwasserzähler

Berechnungsmodell Gartenwasser

Antrag auf einen Zweitwasserzähler zur Ermittlung der Abzugsmenge für Abwasser
Antrag auf Gartenwasserzähler


Brauchwasser

Zur Nutzung von Brauchwasser gibt es verschiedene Möglichkeiten. Auch hierfür sind entsprechende Informationen und die erforderlichen Anträge beigefügt:

1. Sammlung und Nutzung von Regenwasser


Information für Betreiber von Regenwassernutzungsanlagen
Brauchwasseranlagen-Info

Antrag auf Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang zur Wasserversorgung infolge Einbau einer Regenwassernutzungsanlage
Antrag Teilbefreiung Regenwassernutzungsanlage

Anzeige Brauchwasseranlage Gesundheitsamt


2. Errichtung und Nutzung von eigenen Brunnen

Information über die Errichtung von Brunnen zur Gartenbewässerung
Brunnen-Info

Antrag auf Teil- Befreiung - Brunnen

Anzeige Brunnen Kreisverwaltung

Anzeige Brauchwasseranlage Gesundheitsamt

 


Werksverwaltung
Bahnhofstrasse 12
67251 Freinsheim

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 08.30 bis 12.00 Uhr
Mi. 14.00 bis 18.00 Uhr

Tel.: 0 63 53 / 93 57 - 0
Fax: 0 63 53 / 93 57 - 61

Aktuelles

Rufbereitschaft

  • Wasserversorgung
    01 72 - 6 20 16 37

  • Abwasserentsorgung
    01 73 - 3 48 28 94

Weitere Rufnummern

  • Wasserwerk
    zum Krumbach 50
    67273 Bobenheim am Berg
    0 63 53 - 73 73

  • Kläranlage
    In den Almen 52
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