Einmalbeiträge Abwasserbeseitigung
Die einmaligen Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und den Ausbau (räumliche Erweiterung) sind derzeit wie folgt festgelegt:
Abwasserbeseitigungseinrichtungen einschließlich Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum | ||
| | € 19,35 | pro m² mit Abflussbeiwerten vervielfachter Grundstücksfläche für das Oberflächenwasser |
| € 7,10 | pro m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse für das Schmutzwasser | |
Abwasserbeseitigungseinrichtungen ohne Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum | ||
| € 16,30 | pro m² mit Abflussbeiwerten vervielfachter Grundstücksfläche für das Oberflächenwasser | |
| € 5,96 | pro m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse für das Schmutzwasser | |
Darüber hinaus werden laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschliesslich der investitionsabhängigen Kosten in Form von wiederkehrenden Beiträgen erhoben.
