Rufbereitschaft
Wasserversorgung
- bei Wasseraustritt Straßen und Gehweg
- bei Wassereintritt in Kellergebäude
- Undichtigkeiten vor und am Wasserzähler (nach dem Wasserzähler bzw. zweiten Absperrhahn sind Hauseigentümer zuständig)
Abwasserbeseitigung
- bei Verstopfungen im öffentlichen Bereich (Verstopfung ab Grundstücksgrenze sind Eigentümer zuständig)
- Undichtigkeiten im Kanalnetz