Einmalbeiträge Wasserversorgung
Die einmaligen Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und den Ausbau (räumliche Erweiterung) sind derzeit wie folgt festgelegt:
Wasserversorgungsanlagen einschließlich Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum | ||
€ 6,80 | pro m² (netto: 6,35 €/m²) Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | |
Wasserversorgungsanlagen ohne Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum | ||
€ 5,19 | pro m² (netto: 4,85 €/m²) Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse |
Darüber hinaus werden laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschliesslich der investitionsabhängigen Kosten in Form von wiederkehrenden Beiträgen erhoben.